Logistik lexikon

Spediteur

Spediteur – Definition und Funktion

Ein Spediteur ist eine natürliche Person, die die Organisation und Abwicklung von Güterversendungen für einen Auftraggeber übernimmt und hierfür einen Speditionsvertrag abschließt. Als Anbieter von Transportdienstleistungen fungiert er als Vermittler zwischen dem Versender und dem Transportdienstleister. Dabei kann der Spediteur entweder einen Frachtführer mit dem Transport beauftragen oder den Transport selbst durchführen. Wenn er beides übernimmt – also sowohl als Spediteur als auch als Frachtführer agiert – spricht man vom Spediteur im Selbsteintritt.

Aufgaben und Pflichten

Die Rechte und Pflichten des Spediteurs sind im Handelsgesetzbuch (HGB) festgelegt. Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehören unter anderem:

  • Die Auswahl des geeigneten Beförderungsmittels und die Festlegung der optimalen Route,
  • Die Auswahl und Beauftragung von ausführenden Unternehmern,
  • Der Abschluss von Frachtverträgen,
  • Die Organisation von Lagerhaltungsprozessen,
  • Die Verzollung von Waren sowie viele weitere logistische Dienstleistungen.

Berufsbezeichnungen und Rechtlicher Rahmen

Interessanterweise sind die Berufs- und Tätigkeitsbezeichnungen „Spediteur“ und „Spedition“ gesetzlich nicht geschützt und unterliegen keiner Genehmigungspflicht. In der Praxis finden bei der Auftragsabwicklung in der Regel die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) Anwendung.

Obwohl in der Alltagssprache die Begriffe Spediteur, Güterverkehrsunternehmen, Frachtführer und Transportunternehmen oft synonym verwendet werden, ist es wichtig, sie klar voneinander abzugrenzen, da sie unterschiedliche Rollen und Verantwortlichkeiten innerhalb der Logistikkette übernehmen.

Ein kompetenter Spediteur sorgt also dafür, dass der Transport von Gütern effizient und reibungslos erfolgt, indem er als zentraler Koordinator alle notwendigen Prozesse – von der Transportplanung bis zur Verzollung – steuert und überwacht.