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+49 6227 69 88 69 0Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MHV Systems GmbH
Stand: Juli 2025
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der MHV Systems GmbH (nachfolgend „MHV Systems GmbH“ oder „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“), soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen ausdrücklich abgeändert wurden.
1.2 Die AGB von MHV Systems GmbH gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.3 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, MHV Systems GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
2.1 Die Angebote von MHV Systems GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von MHV Systems GmbH oder durch die Erbringung der Dienstleistung zustande.
2.2 Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und dem individuellen Angebot, das MHV Systems GmbH dem Kunden unterbreitet. Alle in den Angeboten angegebenen Daten und Leistungsbeschreibungen stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, sondern dienen der Information und Beschreibung.
2.3 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, einschließlich dieser AGB, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen der Schriftformklausel.
3. Leistungen von MHV Systems GmbH
3.1 MHV Systems GmbH erbringt Dienstleistungen im Bereich der Entwicklung und Implementierung von Softwarelösungen sowie Beratungsleistungen im Bereich IT-Management und Logistiksoftware.
3.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Soweit nicht anders vereinbart, schuldet MHV Systems GmbH dem Kunden nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs, sondern ausschließlich die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
3.3 MHV Systems GmbH ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen hinzuzuziehen, sofern dadurch die Interessen des Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde verpflichtet sich, die zur Erbringung der Leistung notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen und alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig zu erbringen.
4.2 Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die von ihm bereitgestellten Informationen und Daten frei von Rechten Dritter sind und keine geltenden Gesetze oder Vorschriften verletzen.
4.3 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, kann MHV Systems GmbH den hierdurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung stellen. Gesetzliche Ansprüche von MHV Systems GmbH bleiben hiervon unberührt.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung für die vereinbarten Dienstleistungen richtet sich nach dem im Vertrag festgelegten Preis. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Konto von MHV Systems GmbH.
5.3 Bei Zahlungsverzug ist MHV Systems GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Weitergehende Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleiben hiervon unberührt.
6. Nutzungsrechte an Software und Ergebnissen
6.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, räumt MHV Systems GmbH dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Vertrags erstellten Softwarelösungen und sonstigen Ergebnissen ein.
6.2 Das Nutzungsrecht steht dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung zu. MHV Systems GmbH bleibt Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte, soweit nicht vertraglich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
6.3 Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MHV Systems GmbH unzulässig.
7. Gewährleistung
7.1 MHV Systems GmbH gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen im Wesentlichen den vertraglich festgelegten Anforderungen entsprechen und nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik erstellt wurden.
7.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme, es sei denn, zwingende gesetzliche Vorschriften schreiben eine längere Frist vor.
7.3 Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen und MHV Systems GmbH eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen. Erhebt der Kunde keine Mängelrüge innerhalb der gesetzten Frist, gilt die Leistung als genehmigt.
8. Haftung
8.1 MHV Systems GmbH haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von MHV Systems GmbH auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahr entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.8.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von MHV Systems GmbH.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
9.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle Informationen und Unterlagen, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses übergeben werden und als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund ihrer Natur als vertraulich anzusehen sind, streng vertraulich zu behandeln.
9.2 MHV Systems GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Details zur Verarbeitung sind in der Datenschutzerklärung von MHV Systems GmbH geregelt.
10. Vertragslaufzeit und Kündigung
10.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Soweit keine Mindestlaufzeit vereinbart ist, kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
10.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag verletzt oder sich mit der Zahlung fälliger Beträge länger als 30 Tage in Verzug befindet.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der MHV Systems GmbH, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
11.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.